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Ideal nicht real – Baubeschreibungen oftmals fehlerhaft

Mit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 haben private Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus ohne eigenen Architekten bauen, Anrecht auf eine detaillierte Baubeschreibung. Nun kritisiert der Verband Privater Bauherren (VBP): Oftmals werden hierbei Idealbedingungen geschildert, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten des Grundstückes entsprechen. Dies kann für Bauherren unerwartete Mehrkosten bedeuten, welche erst im Nachhinein „scheibchenweise“ anfallen. Deswegen rät der VBP dazu, die Baubeschreibung noch vor Unterschrift von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.

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Quelle: enbausa.de