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Bauherren: Vor- und Nachteile der gesenkten Mehrwertsteuer

Wird das Eigenheim noch in diesem Jahr fertiggestellt, profitieren künftige Hausbesitzer von der kürzlich gesenkten Mehrwertsteuer. Diese gilt für alle abgeschlossenen Leistungen im zweiten Halbjahr 2020. An- oder Vorauszahlungen nicht fertiggestellter Projekte sind davon ausgenommen. Der Verband Privater Bauherren (VPB, Berlin) rät nun, Immobilien deshalb nicht voreilig abzunehmen oder Druck auf Baufirmen auszuüben. Denn so entstünden schneller Baumängel, die im schlechtesten Fall erst nach der Gewährleistungsphase sichtbar werden – und auf deren Kosten die Bauherren sitzenbleiben.

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Quelle: aktion-pro-eigenheim.de